WIRTSCHAFTSSPIEGEL - Ausgabe 6/2022

In diesem Falle empfiehlt es sich, die elektronische Ausfüllhilfe sv.net zu nutzen, da die Übermittlung über das BEA-Verfahren verpflichtend ist. Was kann ich tun, wenn ich keine Lohnabrechnungssoftware nutze oder meine Software das Verfahren nicht unterstützt? Der Datensatz kann unkompliziert neu ausgefüllt und wieder an die BA geschickt werden. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer erhält dann eine Änderungsmitteilung. Was passiert, wenn versehentlich inhaltliche Fehler bei der Bescheinigung unterlaufen oder sich nachträglich etwas ändert? Das Verfahren wird bereits seit 2014 auf freiwilliger Basis genutzt und wurde seither kontinuierlich weiterentwickelt. Es ist bei Unternehmen in Deutschland gut etabliert. Wurde BEA im Vorfeld ausreichend getestet? Ihr Kontakt bei Rückfragen • Bei Rückfragen zur Lohnabrechnungssoftware empfiehlt es sich, den jeweiligen Hersteller zu kontaktieren. • Rückfragen zu sv.net beantwortet der Support von sv.net. • Gibt es darüber hinaus Fragen, hilft die BEA-Hotline unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555 27 weiter. • Informationen gibt es außerdem auf der BEA-Portalseite auf arbeitsagentur.de. Die Abgabe der Arbeitsbescheinigungen im Rahmen von BEA ist mit der kostenlosen Standard-Version von sv.net möglich. Eine Übersicht über die weiteren Funktionen von sv.net/standard und sv.net/comfort ist auf dieser Seite im Bereich „Produktbeschreibung“ ersichtlich. Ich möchte für das BEA-Verfahren sv.net nutzen. Brauche ich dafür die kostenpflichtige Comfort-Version? Ab dem 1. Januar 2023 ist ausschließlich die digitale Übermittlung möglich. Dadurch lassen sich Kosten für Erstellung, Druck und Versand sowie Zeit sparen, weil mit weniger Nachfragen durch die BA zu rechnen ist. Für Arbeitsverhältnisse (Versicherungspflichtverhältnisse und Nebenerwerbstätigkeiten), die bis zum 31.12.2022 beendet wurden, bleibt die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen. Kann ich die Bescheinigungen weiterhin in Papierform einreichen? Unter dem Link zur Unterseite auf gkv-ag.de lässt sich bei „Programmtyp“ „Entgeltabrechnungsprogramme“ auswählen und in der Übersicht der Module ein Haken bei „Elektronische Arbeitsbescheinigungen der Bundesagentur für Arbeit (BEA-Verfahren)“ setzen. In der Liste lässt sich dann ersehen, ob die Software vorkommt. Wie kann ich als Arbeitgeber feststellen, ob meine Lohnabrechnungssoftware die zertifizierte, elektronische Übermittlung der Bescheinigungen bereits unterstützt? Thüringen 47 Foto: H_Ko - stock.adobe.com Ja, die Pflicht gilt für alle Arbeitsverhältnisse (Versicherungspflichtverhältnisse und Nebenerwerbstätigkeiten), die ab dem 1. Januar 2023 beendet werden. Auch eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Gilt die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Bescheinigungen für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche?

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